Bereit für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Setzen Sie die neuen Compliance-Anforderungen spielend einfach um!

Lagern Sie die gesetzlich vorgeschriebene Interne Meldestelle und das Hinweisgebersystem für die Personaldienstleistung an uns aus und wir übernehmen für Sie alle Funktionen und Aufgaben.

Unternehmen müssen ein Hinweisgebersystem einrichten

  • ab 50 Mitarbeitenden
  • verschiedene Meldekanäle (barrierefrei)
  • anonyme Meldungen sollen möglich sein
  • Mitarbeiter sensibilisieren und auf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hinweisen

Das ist zu tun

Leistungspakete

HINWEISGEBERSYSTEM
BASIS

ab EUR 39

1 – 99 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
Professional

ab EUR 69

100 – 499 Mitarbeiter

HINWEISGEBERSYSTEM
ELITE

ab EUR 99

500+ Mitarbeiter

Nur für gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. jeweils aktuell gültiger gesetzlicher MwSt.

Weitere Meldekanäle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebenden Personen sollen niederschwellige Meldekanäle bereit gestellt werden, damit die Meldung eines möglichen Compliance-Verstoßes einfach erfolgen kann. Daher können Unternehmen auch folgende Meldekanäle zusätzlich zum digitalen Hinweisgebersystem Personaldienstleistung nutzen:

  • Telefonische Meldung (0800-Rufnummer)
  • Meldung per E-Mail (DSGVO-konform verschlüsselt)
  • Postalische Meldung
  • Persönliches Gespräch (online / offline)